Rechtssicherheit bei der Verwendung eines Digital Ocean Servers

Liebes Forum, 

ein Kunde von mir erwägt, einen Dienst zu nutzen, der seine Daten auf den Server der US-Firma Digital Ocean (https://www.digitalocean.com) speichert. Die Firma hat zwar auch europäische Server, der Sitz ist aber legal zu 100% in den USA. Sie sind auch im DPF (https://www.dataprivacyframework.gov/list) gelistet. 

Mein Frage - kann mir jemand sagen, ob die Dienste dieses Anbieters für die Ablage von Daten deutscher Kunden geeignet sind, oder - wenn nur bedingt - für welche Zwecke?
Ich rede hier nicht von HR oder gesundheitsbezogenen Daten. 
ich freue mich über jeden Input, Sven

Sven Froese

Hallo Sven,

sorry wegen der späten Antwort. Ich war ein paar Tage im Urlaub und lese gerade deine Anfrage. Vielleicht ist dein Anliegen ja immer noch unbeantwortet und hoffe Dir helfen zu können.
Ich bewerte dein Situation wie folgt:

DigitalOcean ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das laut DPF-Liste zertifiziert ist.
Das bedeutet:
- Ein Datentransfer in die USA ist zulässig, sofern der Empfänger im DPF gelistet ist und der Zweck der Übermittlung   unter die Zertifizierung fällt.
- Du musst dennoch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen.
- Dieser AVV wird zwischen dem Verantwortlichen (also Deinem Kunden) und dem Auftragsverarbeiter (hier: DigitalOcean) geschlossen.

DigitalOcean bietet den AVV online an und findst diesen hier: https://www.digitalocean.com/legal/data-processing-agreement
Dort kann Dein Kunde:
- Den AVV einsehen und akzeptieren (teilweise als "Click-to-accept"),
- Prüfen, ob der Vertrag alle DSGVO-Anforderungen erfüllt (z. B. Subunternehmerregelung, TOMs, etc.),
Den AVV idealerweise auch lokal speichern oder archivieren

Diese AVV ist absolut wichtig und regelt:
- Welche Daten verarbeitet werden dürfen
- Welche Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) gelten
- Welche Rechte und Pflichten die Parteien haben
- Ob Subunternehmen eingesetzt werden (und welche)
- Wie mit Datenpannen umzugehen wir.

Ohne diesen Vertrag ist die Nutzung von DigitalOcean nicht DSGVO-konform, selbst wenn die Daten in Frankfurt liegen und das DPF gilt.

Die Datenübermittlung muss außerdem transparent sein (z. B. in der Datenschutzerklärung dokumentiert).

Ich hoffe Dir mit der Auskunft geholfen zu haben.
Solltest du Fragen haben melde dich gerne bei mir.

Viele Grüße
Gerd M. Reunert
zert. Datenschutzbeauftragter

Gerd_M_R

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.