Google Analytics und DSGVO

Hey,

seit Jahren binden wir in unsere Webseiten Google Analytics zur Optimierung der Webseiten ein. Wir müssen/möchten wissen, welche Seiten wie häufig besucht werden und woher die Besucher so kommen. Viel mehr stellen wir damit eigentlich gar nicht an.

Dennoch: Kann ich GoogleAnalytics heute guten Gewissens weiter nutzen oder sollte ich auf andere Dienste wie Piwik (?) umsteigen?

Danke. Xx

Xx

Hallo Xx,

leider gibt es noch keine Rechtsprechung hierzu.

Wenn man sich aber an ein paar Grundsätze hält, sollte dies DSGVO-konform möglich sein:

  1. Einbindung mit IP-Anonymisierung
  2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Google abschließen
  3. Aufbewahrungsdauer auf max. 14 Monate
  4. Opt-Out-Möglichkeit für den Webseitenbenutzer (Javascript mit Cookie)
  5. Entsprechende Informationen in der Datenschutzerklärung der entsprechenden Webseite.

Selbstverständlich kann man auch auf Matomo (ehemals Piwik) oder andere selbstgehostete Lösungen umsteigen. Hier muss man jedoch wissen, das einige Webhostinganbieter sowieso schon Leistungsbeschränkungen haben und derartige Software doch immer auch Serverkapazitäten beansprucht, weshalb es sich hier empfiehlt, insbesondere bei größeren und häufig besuchten Webseiten diese auf einen anderen Server auszulagern.

Bei kleinen Webseiten mit wenigen Besuchern ist es wahrscheinlich beinahe egal welche der möglichen Lösungen man wählt.

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen

Herzlichst

Marian Feiler

Marian Feiler

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