Hallo zusammen,
wir sind ein mittelständisches Unternehmen.
Wir haben Kunden, denen wir eine Kaufpreiserstattung erstatten müssen, weil wir keinen Ersatz haben.
Jetzt haben wir einen Kunden, der seine IBAN nicht übermitteln möchte, weil
"Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss jedes Unternehmen eine gesicherte Datenübermittlung gewährleisten."
E-Mail, Post und Fax sind seiner Meinung nach keine sicheren Verbindungen.
Welche alternativen gibt es denn da. Letzten endes dient es doch der Vertragserfüllung unsererseits.
Vielen Dank im Voraus.
S.Zambito