Moin. Ich bin seid heute neu und freue mich auf viele interessante Fragen und auch Antworten. Nun kurz zu meinem ersten Anliegen. Mein Chef ist alleiniger Inhaber einer GmbH (1) und hat nun eine weitere GmbH (2) gegründet die als "Tochter" für uns arbeitet. In dieser ist auch Inhaber und Geschäftsführer.Wie verhält sich nun ein möglicher AVV, da er ja beide Firmen als Verantwortlicher vertritt? Vielleicht ist die Frage auch falsch und ich stehe auf dem Schlauch. Vielen Dank für mögliche Klärungen
AVV zwischen zwei Firmen
Moin.
Danke dir. Demanch würde ich zu a tendieren. Die Tochter arbeitet als Entwicklung für unsere Software GmbH und verarbeitet dementsprechend auch Kundendaten. Dieses ist z.Z. in einem formlosen Schreiben festgehalten. Mir stellt sich die Frage ob man nicht doch zur Sicherheit ein AVV einbringen sollte. Die Auslegung des kleinen Konzernprivileg sind ja auch sehr wage gehalten, ohne eine wirklich klare Reglung. Gruß
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